RS Vwgh 1989/12/13 88/13/0056

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;
WEG 1975;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;

Rechtssatz

Auch im Falle einer Eigentumswohnung ist ein einheitlicher Kaufpreis auf Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits aufzuteilen. Nur von letzterem ist die AfA vorzunehmen. Die Bestimmungen des WEG zwingen keineswegs zur Annahme, der auf Grund und Boden entfallende Anteil sei mit null anzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130056.X01

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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