RS Vwgh 1989/12/14 89/16/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
72/01 Hochschulorganisation

Norm

UOG 1975 §2 Abs2 idF 1987/654;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Parteifähigkeit ist danach zu beurteilen, ob der Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens den im § 2 Abs 2 UOG taxativ genannten Angelegenheiten zuzuzählen ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160164.X03

Im RIS seit

14.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten