RS Vwgh 1989/12/15 85/18/0134

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kraftfahrzeuglenker jeweils bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren ist, kommt es gar nicht darauf an, in welchem Abstand der Lenker des verfolgenden Strafenfahrzeuges dem verfolgten PKW gefolgt ist. Wesentlich ist bloß, ob die den PKW verfolgenden Beamten ausreichende Sicht auf die Verkehrslichtsignalanlage gehabt haben, als der PKW in die Kreuzung eingefahren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985180134.X02

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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