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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §46;Rechtssatz
In Anbetracht der im § 46 AVG statuierten grundsätzlichen Unbeschränktheit der Beweismittel ist nicht einzusehen, warum eine Geschwindigkeitsschätzung durch ein Straßenaufsichtsorgan (Hinweis E 11.3.1971, 1149/69) einen Verstoß gegen die MRK darstellen soll (die Beschwerde lässt hier auch jede Bezugnahme auf eine bestimmte Stelle der MRK vermissen).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Feststellen der Geschwindigkeit Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988180367.X04Im RIS seit
29.08.2006