RS Vwgh 1989/12/15 89/18/0105

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

Gesundheitswesen
L94401 Krankenanstalt Spital Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §40
KAG Bgld 1977 §5 Abs2

Rechtssatz

Geht die Behörde aus Gründen, die nicht auf der Tatsachenebene liegen, sogleich mit Abweisung des Errichtungsbewilligungsbegehrens vor, so ist nach § 5 Abs 2 Bgld KAG keine mündliche Verhandlung notwendig; diese ist nur obligatorisch vor Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt.

Schlagworte

Anstalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180105.X06

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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