RS Vwgh 1989/12/15 88/18/0367

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §37;
AVG §39 Abs1;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Eine nicht bei der Beh eingelangte Eingabe kann keine sich aus dem Inhalt der Eingabe ergebende Ermittlungspflicht der Beh auslösen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180367.X03

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten