RS Vwgh 1989/12/15 87/09/0009

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §86;
BDG 1979 §87;

Rechtssatz

Eine Bindung der Leistungsfeststellungsbehörde an die im Vorgesetztenbericht angenommene Bewertung des Arbeitserfolges des beurteilten Beamten besteht nicht. Es ist ausschließlich Aufgabe der über den Leistungsfeststellungsantrag entscheidenden Behörden im Rahmen der von ihnen vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung den (von ihnen) festgestellten Sachverhalt in Beziehung zu den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zu setzen (Hinweis auf E 11.5.1983, 82/09/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090009.X02

Im RIS seit

06.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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