RS Vwgh 1989/12/19 89/05/0072

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/11 Grundbuch

Norm

ABGB §1466;
ABGB §434;
ABGB §435;
BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3 idF 8200-6;
BauRallg;
UHG 1974;

Rechtssatz

Durch Abschluss eines Kaufvertrages ohne Urkundenhinterlegung entsprechend dem UrkundenhinterlegungsG erwirkt der Käufer noch nicht das Eigentum am Superädifikat, es sei denn die dreijährige Ersitzungszeit wäre schon abgelaufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050072.X02

Im RIS seit

02.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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