RS Vwgh 1989/12/19 89/11/0147

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §33 Abs1;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;
WehrG 1978 §40 Abs9;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, ob der Bfr durch die vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen besonders rücksichtswürdiger Gründe in Ansehung des angefochtenen Bescheides betreffend Abweisung seines Befreiungsantrages nach § 37 Abs 2 lit b WehrG, in dem dieselben Gründe als nicht besonders rücksichtswürdig beurteilt worden sind, klaglosgestellt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110147.X01

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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