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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, ob der Bfr durch die vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen besonders rücksichtswürdiger Gründe in Ansehung des angefochtenen Bescheides betreffend Abweisung seines Befreiungsantrages nach § 37 Abs 2 lit b WehrG, in dem dieselben Gründe als nicht besonders rücksichtswürdig beurteilt worden sind, klaglosgestellt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110147.X01Im RIS seit
16.07.2007