RS Vwgh 1989/12/19 89/08/0175

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §5 Abs3 Z2;
BSVGNov 11te Art3 Abs1;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hegt keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art III Abs 1 der 11ten BSVG-Novelle, auch nicht unter dem vom Anstragsteller ins Treffen geführten Gesichtspunkt des Schutzes "wohl erworbener Rechte". Die bloß geringe Wahrscheinlichkeit, eine Leistung aus der Riskengemeinschaft zu erhalten, macht die Einbeziehung eines bestimmten Personenkreises in die Versichertengemeinschaft nicht verfassungswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080175.X02

Im RIS seit

01.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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