RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0151

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §149 Abs2;
BAO §23 Abs1;
BAO §24 Abs1 litb;
BAO §24 Abs1 litc;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 220;

Rechtssatz

AusfzF, unter welchen Voraussetzungen verdeckte Gewinnausschüttungen, die durch Zuschätzungen im Zuge einer Betriebsprüfung einer Kapitalgesellschaft zu Tage getreten sind, bei den Einkünften des Gesellschafters aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind (Beweislast, Vermögensdeckungsrechnung, Zurechnung der Gesellschaftsanteile einer "pro forma"- Gesellschaft, Unabhängigkeit der Veranlagung

des Gesellschafters zur ESt von der Schlußbesprechung zur Betriebsprüfung der Kapitalgesellschaft und von der Erlassung eines Körperschaftsteuerbescheides) (Hinweis E 10.12.1985, 85/14/0080, VwSlg 6056 F/1985; E 5.4.1989, 87/13/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140151.X01

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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