RS Vwgh 1989/12/21 86/14/0176

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 306;

Rechtssatz

In der Nichterlassung einer Berufungsvorentscheidung kann keine Rechtswidrigkeit erblickt werden, weil das Gesetz das Finanzamt nicht dazu zwingt, eine solche zu erlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140176.X04

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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