RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0203

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §106a;
EStG 1988 §107;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 186;

Rechtssatz

Als außergewöhnliche Belastung gem § 107 Abs 1 EStG 1988 kommt nur die Erhöhung des Hauptmietzinses des steuerpflichtigen Hauptmieters in Betracht, nicht jedoch die (Neuanmietung) Anmietung einer Wohnung, deren Hauptmietzins schon früher erhöht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140203.X03

Im RIS seit

21.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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