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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die bevorstehende Einziehung zum Militär vermag dem Asylwerber nicht die Eigenschaft eines Konventionsflüchtlings zu verschaffen, weil in der Türkei die Militärdienstpflicht alle männlichen Staatsangehörigen entsprechenden Alters gleichermaßen und unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Glaubensgemeinschaften ohne Rücksicht auf ihre politische Einstellung oder sonstige nach Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv bedeutsamen Umstände trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010393.X02Im RIS seit
10.01.1990Zuletzt aktualisiert am
23.03.2009