RS Vwgh 1990/1/10 89/01/0393

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Veröffentlicht am 10.01.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die bevorstehende Einziehung zum Militär vermag dem Asylwerber nicht die Eigenschaft eines Konventionsflüchtlings zu verschaffen, weil in der Türkei die Militärdienstpflicht alle männlichen Staatsangehörigen entsprechenden Alters gleichermaßen und unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Glaubensgemeinschaften ohne Rücksicht auf ihre politische Einstellung oder sonstige nach Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv bedeutsamen Umstände trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010393.X02

Im RIS seit

10.01.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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