RS Vwgh 1990/1/10 89/01/0425

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0286 E 27. November 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestrafung wegen Übertretung passrechtlicher und den Aufenthalt von Staatsbürgern im Ausland regelnder Vorschriften kann für sich allein nicht als Verfolgung iSd Konvention gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010425.X02

Im RIS seit

10.01.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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