RS Vwgh 1990/1/10 89/01/0425

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Veröffentlicht am 10.01.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Daß der Asylwerber überwacht und von der Miliz gesucht worden ist, obwohl er nicht auf frischer Tat beim Transport verbotener Bücher betreten worden ist, stellt keinen Fluchtgrund iSd FlKonv dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010425.X01

Im RIS seit

10.01.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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