RS Vwgh 1990/1/15 88/15/0082

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

20/08 Urheberrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UrhG §1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z17;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 321;

Rechtssatz

Mangelt der Tätigkeit von Gebrauchsgraphikern sowohl die eigentümliche geistige Schöpfung als auch künstlerisches Niveau, so kommt ihren Werken kein Urheberrechtsschutz nach dem UrhG zu, weshalb der ermäßigte Steuersatz des § 10 Abs 2 Z 17 UStG keine Anwendung finden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150082.X01

Im RIS seit

15.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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