RS Vwgh 1990/1/15 89/12/0181

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art51 Abs3;
GdBedG OÖ 1982 §14;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Dienstpostenplan an sich kann keine Außenwirkung iS eines Eingriffes in ein subjektives Recht oder der Begründung eines solchen beigemessen werden und es können subjektive Rechte daraus nicht abgeleitet werden, soweit nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist.

Schlagworte

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120181.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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