RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §49 Abs1;
BO Wr 1967 §30;
DO Wr 1966 §23a Abs5 idF 1985/046;
GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Für die Frage, ob abgeltungspflichtige Mehrdienstleistungen vorliegen, ist nicht der Umstand der längeren zeitlichen Anwesenheit in der Dienststelle allein maßgebend, sondern die konkret oder schlüssig erfolgte Anordnung der Erbringung längerer Dienstleistungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988120069.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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