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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Infolge der Nichtgenehmigung der Prozeßführung vor dem VwGH durch den gerichtlich bestellten Sachwalter ist eine Beschwerde, da ihr der Mangel der Berechtigung zur Erhebung entgegensteht, gem § 34 Abs 1 VwGG als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080260.X01Im RIS seit
16.01.1990