RS Vwgh 1990/1/16 89/08/0260

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Veröffentlicht am 16.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Infolge der Nichtgenehmigung der Prozeßführung vor dem VwGH durch den gerichtlich bestellten Sachwalter ist eine Beschwerde, da ihr der Mangel der Berechtigung zur Erhebung entgegensteht, gem § 34 Abs 1 VwGG als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080260.X01

Im RIS seit

16.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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