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L65005 Jagd Wild SalzburgNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Mitglieder einer Agrargemeinschaft sind nicht Miteigentümer eines im Alleineigentum der Agrargemeinschaft stehenden Eigenjagdgebietes. Die Bestimmung des § 39 Abs 4 Slbg JagdG, in der ausdrücklich zwischen "Agrargemeinschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdgebietes sind" und "Mitgliedern der Agrargemeinschaft" unterschieden wird, läßt klar erkennen, daß der Gesetzgeber auch bei Agrargemeinschaften nicht von Miteigentumsrechten der Mitglieder der Agrargemeinschaften an den Eigenjagdgebieten der Agrargemeinschaften ausgeht.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030194.X01Im RIS seit
11.07.2001