RS Vwgh 1990/1/17 89/03/0194

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Veröffentlicht am 17.01.1990
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Index

L65005 Jagd Wild Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §825;
FlVfGG §15;
JagdG Slbg 1977 §18 Abs3;
JagdG Slbg 1977 §39 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Mitglieder einer Agrargemeinschaft sind nicht Miteigentümer eines im Alleineigentum der Agrargemeinschaft stehenden Eigenjagdgebietes. Die Bestimmung des § 39 Abs 4 Slbg JagdG, in der ausdrücklich zwischen "Agrargemeinschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdgebietes sind" und "Mitgliedern der Agrargemeinschaft" unterschieden wird, läßt klar erkennen, daß der Gesetzgeber auch bei Agrargemeinschaften nicht von Miteigentumsrechten der Mitglieder der Agrargemeinschaften an den Eigenjagdgebieten der Agrargemeinschaften ausgeht.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030194.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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