RS Vwgh 1990/1/17 89/03/0233

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Veröffentlicht am 17.01.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §15;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0234

Rechtssatz

Dem Bf ist es nicht verwehrt, bei der mündlichen Verhandlung auf ein von ihm zum Bauvorhaben der mitbeteiligten Partei früher - wenn auch nicht der Beh gegenüber - erstattetes Vorbringen zu verweisen und dieses durch schriftliche Vorlage zum Gegenstand seiner Einwendungen vor der Beh zu machen.

Schlagworte

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030233.X01

Im RIS seit

28.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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