RS Vwgh 1990/1/17 88/03/0257

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Veröffentlicht am 17.01.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §48 Abs1;

Rechtssatz

Die StVO enthält keine Bestimmung, daß Straßenverkehrszeichen in einem Winkel von 90 Grad zur Fahrbahnrichtung aufzustellen sind. § 48 Abs 1 StVO verlangt lediglich, daß die Straßenverkehrszeichen in einer solchen Art anzubringen sind, daß sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt werden können (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0269).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988030257.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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