RS Vwgh 1990/1/18 89/16/0206

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Veröffentlicht am 18.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1598/78 E 14. November 1980 VwSlg 10294 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kommt keine Rechtspersönlichkeit zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160206.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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