RS Vwgh 1990/1/24 89/01/0307

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Hat die Polizei Akten betreffend ein Brandattentat auf den Asylwerber liegen gelassen und sind die Ermittlungen "im Sande verlaufen", so kann daraus nicht geschlossen werden, daß eine gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungshandlung iSd der FlKonv durch die Beh aus Gründen des Religionsbekenntnisses des Asylwerbers gesetzt worden ist oder mögliche Übergriffe anderer gegen den Asylwerber tatsächlich toleriert worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010307.X02

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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