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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Hat die Polizei Akten betreffend ein Brandattentat auf den Asylwerber liegen gelassen und sind die Ermittlungen "im Sande verlaufen", so kann daraus nicht geschlossen werden, daß eine gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungshandlung iSd der FlKonv durch die Beh aus Gründen des Religionsbekenntnisses des Asylwerbers gesetzt worden ist oder mögliche Übergriffe anderer gegen den Asylwerber tatsächlich toleriert worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010307.X02Im RIS seit
24.01.1990