RS Vwgh 1990/1/24 86/13/0162

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19;
BAO §91;

Rechtssatz

Was das Unterbleiben einer "formalen Ladung iSd § 19 AVG" betrifft, so ist zunächst darauf hinzuweisen, daß im Abgabenverfahren nicht die Vorschriften des AVG sondern jene der BAO anzuwenden sind. Abgesehen davon besteht aber nach der dem § 19 AVG vergleichbaren Bestimmung des § 91 BAO keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Berechtigung der Behörde zur Vorladung von Personen, deren Erscheinen nötig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130162.X02

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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