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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Vorfälle während der Militärdienstzeit des Asylwerbers stellen keine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung dar, wenn der Asylwerber einerseits mittlerweile seinen Militärdienst beendet und andererseits nichts vorgebracht hat, woraus auf eine konkrete und individuelle Verfolgung des Asylwerbers aus Gründen seiner Religionszugehörigkeit nach Abschluß der Militärdienstzeit geschlossen werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010307.X01Im RIS seit
24.01.1990