RS Vwgh 1990/1/25 89/16/0163

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Veröffentlicht am 25.01.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

B-VG Art131a;
FinStrG §89 Abs2;
VwGG §42 Abs4;
ZollG 1988 §25 Abs3;
ZollG 1988 §25 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 396;

Rechtssatz

Die Anwendung der Bestimmungen des § 25 Abs 3 und Abs 4 ZollG 1988 durch die Zollorgane unterliegt hins des unbestimmten Rechtsbegriffes GEFAHR IM VERZUG im vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Dabei ist bei einer Maßnahmebeschwerde vom VwGH aus einer ex ante Sicht zu beurteilen, ob bei der aus eigener Macht durch das Zollorgan verfügten Beschlagnahme GEFAHR IM VERZUG vorgelegen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160163.X02

Im RIS seit

25.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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