RS Vwgh 1990/1/29 87/15/0082

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Veröffentlicht am 29.01.1990
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
KVG 1934 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 123; AnwBl 8/1990, S 439;

Rechtssatz

Wird der Gesellschaftsanteil einer GmbH an einer KG (hier Kommanditanteil) in das Vermögen einer GmbH eingebracht, so ist nach Abtretung des Anteiles an der KG ein Gesellschafterwechsel bei der KG eingetreten, der allein Anlaß für die Einhebung der Rechtsgeschäftsgebühr gem § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG bietet (Hinweis E 18.11.1971, 1209/70). Dieses Rechtsgeschäft, für sich allein betrachtet, erfüllt zwar den Gebührentatbestand des § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG, fällt aber nicht unter das KVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987150082.X02

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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