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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1981/266 §3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 303;Rechtssatz
Gleich dem Verkauf einer Waldparzelle stellt der Verkauf des Teilwaldrechtes keine Holznutzung dar (Hinweis E 7.10.1970, 873/68, und E 16.6.1987, 85/14/0110). Bei der Veräußerung der Waldparzelle oder des Teilwaldrechtes geht es nämlich nicht um die Nutzung des Holzes durch den Waldbesitzer, sondern um die Aufgabe des Anlagevermögens Wald. Dies auch dann, wenn im Kaufpreis das Holz am Stock (besonders) berücksichtig wurde. Die Nutzung des stockenden Holzes erfolgt erst durch den neuen Waldbesitzer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140143.X06Im RIS seit
14.01.2002