RS Vwgh 1990/1/30 89/11/0096

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §117 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Vorliegen einer Fahrlehrerberechtigung für die Gruppe C ergibt sich kein sicherer Hinweis auf die Lehrbefähigung für die Gruppe B, weshalb das Gutachten, das die Lehrbefähigung verneint, diesbezüglich keiner besonderen Begründung bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110096.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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