RS Vwgh 1990/1/30 89/14/0143

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Veröffentlicht am 30.01.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1981/266 §3;
EStG 1972 §17;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 303;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1266/80 E 20. Dezember 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Durchschnittssätze iSd § 17 EStG sind auf die regelmäßig in Betrieben der jeweiligen Berufsgruppe, für die sie aufgestellt sind, anfallenden Rechtsgeschäfte abgestellt und können daher außerhalb des regelmäßigen Geschäftsablaufes liegende Vorgänge, wie die Veräußerung eines Betriebes nicht berücksichtigen (Hinweis auf Vorjud).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140143.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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