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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Rechtssatz
Für die Strafbarkeit einer Übertretung der StVO kommt es lediglich darauf an, daß die Tat auf einer Straße mit öff Verkehr iSd § 1 Abs 1 StVO begangen wurde, nicht hingegen darauf, ob deren Verlauf "gesetzmäßig verankert" wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988030239.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009