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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1983 §2 Abs3 lita idF 1985/361;Rechtssatz
Ein iSd § 2 Abs 3 lit a erster Satz StudFG beachtlicher Studienwechsel liegt auch dann vor, wenn der Studierende nach einem Wechsel vom Studium A zum Studium B das Studium B nicht weiter fortsetzt und das Studium A wieder aufnimmt, sofern die im Studium B zurückgelegten Zeiten nicht zur Gänze in das Studium A als Vorstudien iSd § 2 Abs 3 lit a zweiter Satz, zweiter Tatbestand StudFG eingerechnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120175.X02Im RIS seit
01.02.1990