RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0175

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Veröffentlicht am 01.02.1990
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §2 Abs3 lita idF 1985/361;

Rechtssatz

Ein iSd § 2 Abs 3 lit a erster Satz StudFG beachtlicher Studienwechsel liegt auch dann vor, wenn der Studierende nach einem Wechsel vom Studium A zum Studium B das Studium B nicht weiter fortsetzt und das Studium A wieder aufnimmt, sofern die im Studium B zurückgelegten Zeiten nicht zur Gänze in das Studium A als Vorstudien iSd § 2 Abs 3 lit a zweiter Satz, zweiter Tatbestand StudFG eingerechnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120175.X02

Im RIS seit

01.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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