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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0051 1Stammrechtssatz
Primäre Voraussetzung für die Überprüfung, ob eine iSd Z 1 bis Z 3 des § 40 Abs 2 BDG qualifizierte Verwendungsänderung vorliegt, ist, daß überhaupt eine Änderung der Verwendung, nämlich die Abberufung eines Beamten von seiner bisherigen Verwendung unter Zuweisung einer neuen Verwendung gegeben ist. Eine neue Verwendung liegt bei einer Organisationsänderung nur dann vor, wenn die bis dahin ausgeübte Tätigkeit nach dem Inhalt der gewöhnlich damit verbundenen dienstlichen Verrichtungen mit den nachher zu verrichtenden Tätigkeiten weder gleich, noch dem maßgeblichen Gesamtbild der Tätigkeit nach gleichartig ist (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120065.X01Im RIS seit
01.02.1990