RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1990
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0051 1

Stammrechtssatz

Primäre Voraussetzung für die Überprüfung, ob eine iSd Z 1 bis Z 3 des § 40 Abs 2 BDG qualifizierte Verwendungsänderung vorliegt, ist, daß überhaupt eine Änderung der Verwendung, nämlich die Abberufung eines Beamten von seiner bisherigen Verwendung unter Zuweisung einer neuen Verwendung gegeben ist. Eine neue Verwendung liegt bei einer Organisationsänderung nur dann vor, wenn die bis dahin ausgeübte Tätigkeit nach dem Inhalt der gewöhnlich damit verbundenen dienstlichen Verrichtungen mit den nachher zu verrichtenden Tätigkeiten weder gleich, noch dem maßgeblichen Gesamtbild der Tätigkeit nach gleichartig ist (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120065.X01

Im RIS seit

01.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten