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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z2;Rechtssatz
Stellen die bisherige und die neue Verwendung solche Verwendungen dar, die nach der anzuwendenden PTZV derselben VGr zugewiesen sind, so ist von einer Gleichwertigkeit dieser Verwendungen iSd § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 auszugehen; die Verwendungsänderung ist daher nicht einer Versetzung gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120017.X01Im RIS seit
01.02.1990