RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0173

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Veröffentlicht am 01.02.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
72/13 Studienförderung

Norm

ABGB §143;
StudFG 1983 §13 Abs9 idF 1985/361;

Rechtssatz

Die in § 143 ABGB geregelte gesetzliche Pflicht zur Unterhaltsleistung der Kinder an ihre Eltern entfällt, wenn auch nur eine der (dort geregelten) Anspruchsvoraussetzungen nicht gegeben ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn eine Unterhaltsleistung der Kinder (in welcher Höhe auch immer) an die Eltern den eigenen angemessenen Unterhalt gefährden würde. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120173.X05

Im RIS seit

01.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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