RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1990
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0051 2

Stammrechtssatz

Hat der Beamte zwar einen weiteren Zwischenvorgesetzten erhalten, welcher allenfalls künftig bestimmte Agenden an sich ziehen kann, ist aber keine Änderung der Tätigkeit des Beamten erfolgt und ihm seine Funktion zur Gänze erhalten geblieben, so mangelt es bereits an der primären Voraussetzung für die Anwendung des § 40 Abs 2 BDG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120065.X02

Im RIS seit

01.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten