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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1983 §2 Abs3 lita idF 1985/361;Rechtssatz
Die "Rückkehr des Studierenden zu seinem früheren (dh vor dem ersten nach dem StudFG maßgebenden Studienwechsel betriebenen) Studium stellt einen (weiteren, nach dem StudFG beachtlichen) Studienwechsel dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120175.X05Im RIS seit
01.02.1990