RS Vwgh 1990/2/6 88/04/0190

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im § 13 Abs 1 Z 1 GewO vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der im Zusammenhang damit getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen (Hinweis E 4.12.1981, 81/04/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040190.X02

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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