RS Vwgh 1990/2/6 89/14/0025

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs2 Z5 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 355;

Rechtssatz

Eine außerordentliche Waldnutzung, die der StPfl, dem andere Mittel als die aus dem Überhieb nicht zur Verfügung stehen, vornehmen muß, um Pflichtteilschulden abdecken zu können, ist iSd § 37 Abs 2 Z 5 lit a EStG 1972 aus wirtschaftlichen Gründen geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140025.X02

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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