RS Vwgh 1990/2/6 89/04/0114

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §340 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den konstitutiven Charakter der Gewerbeanmeldung ist die der Beh in § 340 Abs 1 GewO 1973 auferlegte Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Gewerbeanmeldung auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen (Hinweis E 2.12.1983, 83/04/0105, VwSlg 11243 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040114.X01

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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