RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0172

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BAO §279;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 343;

Rechtssatz

Wenn in einem Rechtsmittel eine Rechtswidrigkeit des erstinstanzlichen, keineswegs offenkundig der Rechtslage widersprechenden Bescheides nicht dargetan wurde, ist dieses Rechtsmittel abzuweisen. Es ist nicht Sinn und Zweck eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, Ausführungen, die schon im Verwaltungsverfahren vorzubringen gewesen wären, nachzuholen.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Diverses Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130172.X01

Im RIS seit

07.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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