RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1990
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe allein reicht nicht aus, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010212.X02

Im RIS seit

07.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten