RS Vwgh 1990/2/7 88/13/0241

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs2;

Rechtssatz

Eine Bilanzberichtigung besteht darin, daß ein unzulässiger Bilanzansatz durch einen steuerlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt, ein unzulässiger Bilanzansatz entfernt oder ein unzulässigerweise in der Bilanz nicht aufscheinender Bilanzposten nachträglich in die Bilanz aufgenommen wird, während eine Bilanzänderung dann gegeben erscheint, wenn ein rechtlich zulässiger Bilanzansatz durch einen anderen rechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt, ein neuer Bilanzansatz in die Bilanz aufgenommen oder ein darin enthaltener daraus entfernt werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988130241.X04

Im RIS seit

22.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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