RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0352

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0155 E 5. Oktober 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zugehörigkeit eines Asylwerbers zu einer Minderheit stellt allein noch keinen Grund für die Anerkennung als Konventionsflüchtling dar. Es bedarf vielmehr der Glaubhaftmachung einer wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung aus einem der in der FlKonv genannten Gründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010352.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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