RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §69;
ZollG 1955 §46 Abs4 lita;
ZollG 1955 §52 Abs2 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 397;

Rechtssatz

Im § 69 BAO ist der Grundsatz zum Ausdruck gebracht, daß die örtliche Zuständigkeit der Zollbehörde erster Rechtsstufe zur Befassung mit einer bestimmten Rechtssache entweder durch den Antrag des Anmelders (zur Durchführung eines bestimmten Zollverfahrens) oder aber im Falle amtswegigen Einschreitens der Beh nach Maßgabe deren Priorität begründet wird. Nach dem das Zollrecht beherrschenden Antragsprinzip kann eine zollhängige Ware bei der Abfertigung zum freien Verkehr nur mit Mitwirkung des Zollamtes, nämlich mit ihrer die Zollabfertigung abschließenden Ausfolgung aus der Zollhängigkeit treten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160187.X01

Im RIS seit

08.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten