RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0180

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Veröffentlicht am 08.02.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1267;
ABGB §1269;
ABGB §1284;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein bei Gegenüberstellung der gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung sich ergebendes auffallendes Mißverhältnis stellt bei einem zu den Glücksverträgen gehörenden Leibrentenvertrag nicht schon an sich eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG dar, weil diese weiters auch dem Bereicherungswillen beim Zuwendenden voraussetzt. Zur Ermittlung des Vorhandenseins dieses Bereicherungswillens hat die Abgabenbehörde nähere Feststellungen über die Beweggründe des Zuwendenden und die Annahme, daß die Leibrente teilweise GESCHENKT erscheine, zu treffen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160180.X07

Im RIS seit

17.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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