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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
AgrVG §15 idF 1967/077 ;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 277; AnwBl 1990/6, 330;Rechtssatz
Auch unter einem Verfahren IN DEN ANGELEGENHEITEN DES LANDW SIEDLUNGSWESENS ist nur ein Verfahren vor der Agrarbehörde zu verstehen, sodaß die Abgabenfreiheit nach § 15 AgrVG nicht für Fälle gilt, in denen dem Erwerb lediglich im nachhinein eine bescheidmäßige Erklärung laut G folgt (Hinweis E 11.6.1987, 86/16/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160006.X02Im RIS seit
24.10.2001