RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0180

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Veröffentlicht am 08.02.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1267;
ABGB §1269;
ABGB §1284;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Stellt die Abgabenbehörde im Falle der auf Grund eines Leibrentenvertrages erfolgten Übertragung einer Liegenschaft den Verkehrswert der Liegenschaft in der Höhe von 2000000 S dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Wert der Leibrente in Höhe von 1100000 S gegenüber und schließt sie aus diesem Mißverhältnis auf einen Bereicherungswillen des Rentenberechtigten, so genügt dieser Vorgang allein nicht, um bei einem zwischen unabhängigen Vertragspartnern wirklich gewollten und den wirtschaftlichen Gegebenheiten angemessenen Leibrentenvertrag die Tatbetandsvoraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160180.X06

Im RIS seit

17.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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